Beihilfeberechtigte mit Privatversicherung

Der stationäre Aufenthalt in der Klinik am Steigerwald ist grundsätzlich beihilfefähig nach den Bundes- und Landesbeihilfeverordnungen. Hinsichtlich der Erstattungshöhe wird in der Regel eine Vergleichsberechnung mit einem Krankenhaus der Maximalversorgung vorgenommen. Im Einzelnen gelten die Vorschriften Ihrer jeweiligen Beihilfestelle.

Im Vorfeld eines Aufenthaltes in unserem Haus sollte daher eine Krankenhauseinweisung oder ein kurzes Attest Ihres behandelnden Arztes mit der Bestätigung der „medizinischen Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthaltes“ an Ihre Beihilfestelle geschickt werden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen für Privatversicherte
Hier finden Sie Hinweise zum ärztlichen Attest

Bei Fragen zur Kostenübernahme können Sie sich jederzeit an uns wenden: 09382 / 949-0



Sie haben Fragen zur Kostenerstattung?

Wir sind Ihnen dabei gern behilflich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter 09382/949-0 oder info.at.tcmklinik.de