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Schritte in die Klinik

für privat Krankenversicherte

Um in der Klinik eine stationäre Krankenhausbehandlung anzutreten, sind prinzipiell zwei Voraussetzungen notwendig:
1. Gemeinsame Beurteilung der Behandlungschancen und Festlegen der Behandlungsziele durch den Patienten und einen Arzt der Klinik am Steigerwald.
Richten Sie an uns bitte eine Anfrage für eine stationäre Behandlung in der Klinik am Steigerwald.
Ihre Anfrage wird von einem unserer Ärzte begutachtet und bearbeitet. Die ärztliche Stellungnahme zu Ihren Behandlungschancen teilt Ihnen ein Mitarbeiter der Klinik telefonisch mit. Sollten unsere Ärzte noch Fragen zu Details Ihrer Krankheitsentwicklung haben, erhalten Sie einen ärztlichen Rückruf zur Klärung der offenen Fragen. Diese Telefonate sind für Sie ohne Kosten.
Sollte der schriftliche und telefonische Kontakt nicht ausreichen, besteht jederzeit die Möglichkeit, ein stationäres Vorgespräch in der Klinik zu vereinbaren.
2. Kostenübernahmeerklärung Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) und/oder der Beihilfestelle.
Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag mit Ihrer PKV werden die Kosten von "medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlungen" durch Ihre PKV übernommen. In der Klinik am Steigerwald werden ausschließlich Krankenhausaufenthalte angeboten und durchgeführt. Da der gestellte Antrag auf einen reinen Krankenhausstatus vom Verband der PKV's noch nicht genehmigt wurde, raten wir Ihnen, vor dem Aufenthalt eine Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung mit Hilfe eines ärztlichen Attests einzuholen. In diesem Attest ist die Versicherung auf gewisse Inhalte angewiesen, um die Kostenübernahme zusagen zu können. Bitten Sie daher Ihren behandelnden Arzt auf folgende Punkte im Attest einzugehen:
Wenn Sie dieses Attest haben, reichen Sie es bitte bei Ihrer PKV bzw. Ihrer Beihilfestelle mit der Bitte um eine Kostenübernahmeerklärung ein.

Bei Ablehnung der Kostenübernahme:

Viele Mitarbeiter in den privaten Krankenversicherungen haben aus zeitlichen Gründen manchmal nicht die Möglichkeit, sich eingehend mit dem intensiven Behandlungsansatz der Klinik am Steigerwald auseinanderzusetzen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis! So wird manchmal die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung zunächst bestritten. In einem weiteren Schriftwechsel mit der Klinik am Steigerwald lassen sich aber die Informationsdefizite häufig ausräumen und die Versicherung von der Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung überzeugen. In den allermeisten Fällen ist kein Beschreiten des Rechtsweges notwendig, da die private Krankenversicherung (PKV) häufig einer schlüssigen Argumentation unsererseits folgen kann.
Wenn Sie vor Antritt des Aufenthalts in unserem Krankenhaus trotz vorheriger Antragstellung (noch) keine Kostenübernahmeerklärung erhalten haben, tragen Sie zwar zunächst das Risiko der Finanzierung selbst, die Erfahrung zeigt aber doch, dass in vielen Fällen die PKVs durch den Entlassbericht und durch Kenntnis eines ausführlichen Behandlungskonzeptes auch im Nachhinein die Kosten übernehmen. Selbst in diesen Fällen ist der Rechtsweg mit Hinweisen auf die eindeutige Rechtsprechung nur in seltenen Fällen notwendig.
Bei Fragen zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen gerne jederzeit behilflich zur Seite.

Tel.: 09382 / 949-0